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   BSG, 18.05.1983 - 12 RK 17/82   

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https://dejure.org/1983,7139
BSG, 18.05.1983 - 12 RK 17/82 (https://dejure.org/1983,7139)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1983 - 12 RK 17/82 (https://dejure.org/1983,7139)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - 12 RK 17/82 (https://dejure.org/1983,7139)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 55/81

    Kindergeld - Einnahmen zum Lebensunterhalt - Beitragspflicht - Bestimmung des

    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 17/82
    Anders als das Kindergeld und das Wohngeld ist es nicht vorwiegend für einen über die Unterhaltssicherung hinausgehenden besonderen sozialen Zweck bestimmt, so daß die vom Senat in den Urteilen vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 55/81 - = SozR 2200 § 180 Nr. 9 und vom 2. Juni 1982 - 12 RK 65/81 - zu den genannten Leistungen aufgestellten Grundsätze hier nicht zutreffen.
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 65/81

    Wohngeld; Einnahmen zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 17/82
    Anders als das Kindergeld und das Wohngeld ist es nicht vorwiegend für einen über die Unterhaltssicherung hinausgehenden besonderen sozialen Zweck bestimmt, so daß die vom Senat in den Urteilen vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 55/81 - = SozR 2200 § 180 Nr. 9 und vom 2. Juni 1982 - 12 RK 65/81 - zu den genannten Leistungen aufgestellten Grundsätze hier nicht zutreffen.
  • BSG, 09.07.1980 - 12 RK 17/79
    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 17/82
    Diese Rechtsfolge ergäbe sich hieraus allenfalls für die Pflichtversicherten wegen der Ankoppelung der Beitragspflichtigkeit des Arbeitsentgelts an dessen Steuerpflichtigkeit (vgl. Urteil des Senats vom 9. Juli 1980 - 12 RK 17/79 - USK 80186 mwN).
  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 43/90

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei freiwillig krankenversicherten Beamten

    Da zu einer Beschäftigung in diesem Sinne auch ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zählt (vgl Hauck-Haines Komm zum SGB, § 14 SGB IV RdNr 4 unter Hinweis auf BSGE 16, 289 und BSGE 32, 156), ist auch die Besoldung eines Beamten Arbeitsentgelt iS des § 14 SGB IV (vgl BSG SozR 2200 § 180 Nr. 16; auch BSG SozR 2200 § 383 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 70/80

    Sozialhilfeempfänger - Grundlohn - Unterbringung in einem Heim - Lebensunterhalt

    Entschieden wurde dies bisher für die Beschädigten-Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz -BVG- (SozR 2200 5 180 Nr. 5 = BSGE 50, 2ü3), für das Wohngeld (SozR 2200 5 180 Nr. 7 und Nr. 10), für das Kindergeld (SozR 2200 5 180 Nr. 7 und Nr. 9), anders allerdings für die Witwengrundrente nach dem BVG (SozR 2200 5 180 Nr. 8) und für die als Mutterschaftsgeld weitergewährten Dienstbezüge einer Beamtin (Urteil vom 18. Mai 1983, 12 RK 17/82).
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